S3-Leitlinie ADHS 2026: Was sich für Erwachsene ändert.
Die interdisziplinäre S3-Leitlinie zu ADHS wurde erstmals seit 2018 umfassend überarbeitet. Die Konsultationsfassung der Version 2.0 erschien im Mai 2026. Hier die wichtigsten Punkte für Erwachsene.
Fachlich geprüft von Dr. med. Karl-Heinz Gunzelmann · Stand
Kurz gesagt
- Lebensspanne: späte Manifestation und höheres Alter neu berücksichtigt
- Diagnostik: klinisches Interview im Zentrum, Abgleich mit Bezugspersonen
- Behandlung: Sport und digitale Programme neu, Nahrungsergänzung nicht empfohlen
- Haltung: Stigmatisierung aktiv ansprechen
Neu
Späte Manifestation
Symptome können erst mit steigenden Anforderungen oder dem Wegfall schützender Faktoren klinisch relevant werden. Die Kindheit wird dann auf leichtere Vorzeichen geprüft.
Neu
Höheres Lebensalter
ADHS wird über die gesamte Lebensspanne betrachtet. Bei erstmaligen Symptomen im Alter ist die Abgrenzung zu neurodegenerativen Erkrankungen Pflicht.
Neu
Stigmatisierung
Behandelnde sollen Stigmatisierung und Selbststigmatisierung aktiv ansprechen und Betroffene im Umgang damit stärken.
Präzisiert
Klinisches Interview im Zentrum
Bei Erwachsenen basiert die Diagnose überwiegend auf einem klinischen Interview, abgeglichen mit Angaben enger Bezugspersonen.
Präzisiert
Wer diagnostizieren soll
Für Erwachsene benennt die Leitlinie unter anderem Fachärzte für Psychiatrie, Neurologie und psychosomatische Medizin sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten.
Neu
Familie und Ernährung
Angehörige werden stärker berücksichtigt. In der Anamnese sollen Ernährungsverhalten und Stoffwechselerkrankungen erfragt werden.
Neu
Sport und Bewegung
Bewegungsangebote sollten Erwachsenen im Rahmen eines multimodalen Konzepts angeboten werden, mit Fokus auf Freude und Nachhaltigkeit.
Neu
Digitale Interventionen
Geprüfte digitale Therapieprogramme können Erwachsene ergänzend nutzen, unter fachlicher Begleitung.
Präzisiert
Nahrungsergänzung
Vitamin-, Mineralstoff- und Mikronährstoffpräparate werden zur ADHS-Behandlung nicht empfohlen. Omega-3 kann ergänzend erwogen werden.
Quellen
- Interdisziplinäre S3-Leitlinie „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“, Version 2.0, AWMF-Register-Nr. 028-045 (Konsultationsfassung Mai 2026; federführend DGKJ, DGKJP, DGPPN)
- Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat: Antwort auf die Stadtratsanfrage zur Versorgung Jugendlicher und Erwachsener mit ADHS (2023)
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